Informationen zum Corona-Virus / Covid 19
Wer uns besuchen will, sollte die einschlägigen Regeln beachten. Das Motto "Nach dem Klo und vor dem Essen, Händewaschen nicht vergessen" und der gesunde Menschenverstand sind schon die halbe Miete.
Zum Schutz Aller, sind folgende Regeln zu beachten:
- Beim Besuch ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2/OP-Maske) zu tragen
- Nies- und Hustenetikette einhalten
- Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
- Hände regelmäßig waschen, auf den Toiletten gibt's warmes Wasser, Flüssigseife und
Einmalhandtücher, am Eingang einen Spender mit Desinfektionsmittel, wir messen ständig die Luftqualität bzgl. CO2, Formaldehyd und flüchtige organische Verbindungen
- Der Mindestabstand von 1,5m ist zu anderen Besuchern und dem Personal einzuhalten
- Bei Krankheitssymptomen auf den Besuch zu verzichten
Bei Besuch mit Kindern ist wichtig, dass diese schon in der Lage sind, die Abstandsregeln einzuhalten. Bei der Beurteilung, ob dieses geht, setzen wir auf die Einschätzung der Erziehungsberechtigten. Wir bitten alle Besucher um Verständnis zur Einhaltung der Regeln und freuen uns, wieder öffnen zu dürfen.
Ab "Alarmstufe II" und einer Inzidenz von mehr als 500 gilt im Landkreis Göppingen im
Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung zuständig ist, die 2G-Pflicht:
- Geimpfte, gegen Vorlage eines Impfnachweises in Verbindung mit amtlichem Ausweis,
- Genesene, gegen Vorlage des Genesenennachweises (nicht älter als 6 Monate) und
amtlichem Ausweis,
- Kinder bis zur Einschulung ohne Vorlage eines Tests,
- Minderjährige, die von offizieller Stelle getestet sind oder anhand einer Bescheinigung
ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen
Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Personen, die durch nachgewiesene ärztliche Bescheinigung aus medizinischen Gründen
von der Impfung ausgeschlossen sind und einen tagesaktuellen Corona-Test von offizieller
Stelle vorlegen